Medienmitteilung zur Fusion der Primar-und der Sekundarschulgemeinde / Gemeindeordnung
Medienmitteilung der Primar- und Sekundarschulpflege vom 24. September 2010
Zürcher Oberländer
Tages Anzeiger
Fusion der Primar- und der Sekundarschulgemeinde Gossau / Gemeindeordnung
Genehmigung der neuen Gemeindeordnung Schulgemeinde Gossau zuhanden vorberatender Gemeindeversammlung November 2010
Während der Vorbereitung zur Einheitsgemeinde haben die Primar- und die Oberstufenschulpflege den Mehrwert einer Fusion der Schulen erkannt. Nach der Ablehnung der Einheitsgemeinde an der Urnenabstimmung erarbeiteten die Primar- und die Oberstufenschulpflege die notwendigen Grundlagen für einen Grundsatzentscheid über eine Vereinigung beider Schulen. Die Vorgaben des neuen Volksschulgesetzes sind umgesetzt und bezüglich dieser Reformen sind beide Schulen auf demselben Stand. Ferner haben die Schulpflegen auf das Schuljahr 2010/2011 je eine gleichlautende Geschäftsordnung verabschiedet.
Eine Gemeindeordnung für die vereinigten Schulen Gossau wurde von einer Projektgruppe erarbeitet und im Juli 2010 von beiden Schulpflegen zuhanden des Gemeindeamtes verabschiedet. Gleichzeitig wurden unverbindlich alle Ortsparteien sowie der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission zu einer Stellungsnahme eingeladen. Diese Gelegenheit wurde wahrgenommen und es entstand eine breit abgestützte Vorlage.
Die Schulpflegen haben anlässlich ihrer letzten Sitzungen die Gemeindeordnung zuhanden der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 29. November 2010 verabschiedet. Über die Fusion der Primar- und der Oberstufenschule wird an der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2011 entschieden.
Die Gemeindeordnung der Schulen Gossau basiert auf der Mustergemeindeordnung des Kantons und wurde den Gossauer Bedürfnissenauf die Gossauer Bedürfnisse angepasst. Zukünftig wird sich die Schulbehörde nicht mehr aus 18 Mitgliedern zusammensetzen sondern nur noch aus neun einschliesslich der Präsident oder die Präsidentin.
Die finanziellen Befugnisse wurden in Anlehnung an die Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Gossau teilweise erhöht. Das versetzt namentlich die Schulbehörde in die Lage, die Mehrzahl der ordentlichen Geschäfte in eigener Kompetenz abzuwickeln. Die demokratischen Rechte werden aber gewahrt, besonders wenn es um grosse finanzielle Entscheide geht, die mit Konsequenzen für die gesamte Bevölkerung oder einen grösseren Teil davon verbunden sind.
Bei Erneuerungs- und Ersatzwahlen ist wie bisher die stille Wahl vorgesehen. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden nicht mehr wie bisher gedruckte Wahlvorschläge verwendet sondern leere Wahlzettel. Es ist aber vorgesehen, den Wahlunterlagen ein Blatt beizulegen, auf dem die zur Wahl vorgeschlagenen Personen aufgeführt sind.
Primarschulpflege Gossau
Sekundarschulpflege Gossau
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Schulpräsidentin Primarschule, Annamarie Keller Tel. 044 935 49 03 annamarie.keller@psgossau.ch
Schulpräsidentin Sekundarschule, Katharina Schlegel Tel. 044 936 67 10 kschlegel@osgossau.ch
